Allgemeine Geschäftsbedingungen («AGB») der MAKK AG
A Vertragsgrundlagen, Gerichtsstand
1. AGB
Die AGB gelten für alle Bestellungen von Kunden bei der MAKK AG.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden gelten nur, soweit dies die MAKK AG in einer Auftragsbestätigung, einem Vertrag oder bei Abgabe eines verbindlichen Angebotes schriftlich erklärt.
Andere Abweichungen von den AGB gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
2. Anwendbares Recht
Es ist ausschliesslich Schweizerisches materielles Recht anwendbar, namentlich das schweizerische Obligationenrecht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener-Kaufrecht) ist deshalb nicht anwendbar.
3. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus Bestellungen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der MAKK AG derzeit Dachsen im Kanton Zürich (Schweiz).
B Angebote
4. Angaben auf Website bzw. in Prospekten
Angaben zu Produkten und Preisen auf der Website oder in Prospekten, Publikationen etc. sind keine Angebote. Sie dienen dem Kunden als Grundlage, ob er eine Offerte einholen will.
5. Offerte und Auftragsbestätigung; Kontrollpflicht insbesondere für Massangaben
Offerten der MAKK AG sind 30 Tage gültig, sofern in der Offerte selbst nichts anderes vermerkt ist.
Nimmt der Kunde die Offerte an, stellt die MAKK AG eine Auftragsbestätigung aus. Die Auftragsbestätigung kann von der Offerte abweichen.
Der Kunde hat die Auftragsbestätigung innert 2 Werktagen seit Versand zu kontrollieren und allenfalls zu beanstanden. Zur Kontrolle gehört auch, ob die Massangaben in der Auftragsbestätigung und/oder allfälligen Plänen zutreffen. Ohne Beanstandung ist die Auftragsbestätigung verbindlich.
Nachträgliche Änderungen der Auftragsbestätigung – einschliesslich Zustimmung der MAKK AG zum Widerruf einer Bestellung – binden die MAKK AG nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Die MAKK AG berücksichtigt dabei, inwieweit der Produktionsstand nachträgliche Änderungen zulässt. Für Mehrkosten, die durch nachträgliche Änderungen ausgelöst werden, gilt Ziff. 7.
C Rechte und Pflichten aus dem Vertrag
a) Leistung und Gegenleistung
6. Vergütung und Zahlungsfristen
Die Preise sind, sofern nicht anders ausgewiesen, Nettopreise. Hinzu kommen
- ein Kleinmengenzuschlag von CHF 20.- bei Lieferungen an den Kunden bis CHF 100.-;
- staatliche Abgaben wie z.B. MwSt., Warenverkehrssteuern, Einfuhrgebühren oder Zölle.
Die Zahlungsfristen werden in der Auftragsbestätigung festgelegt. Ohne solche Festlegung
- sind Rechnungen innert 30 Tagen seit Ausstellung ohne Abzug zu bezahlen,
- gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug, wenn er einen Zahlungstermin nicht einhält.
7. Mehrkosten
Fällt bei der MAKK AG Aufwand an, der in der Auftragsbestätigung nicht vorgesehen ist, kommt der Kunde dafür auf, wenn dieser zusätzliche Aufwand durch ihn bedingt ist, z.B. weil er die Bestellung ändern möchte oder das Produkt nicht rechtzeitig entgegennehmen kann.
8. Produkt
Die MAKK AG hat dem Kunden das in der Auftragsbestätigung erwähnte Produkt zu liefern und erstellt, soweit nötig, die Pläne, z.B. Ausführungspläne.
Solange die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt wird, dürfen Produkte von den Angaben in der Auftragsbestätigung geringfügig abweichen, z.B. hinsichtlich Massen, Farbton und Struktur der Oberfläche, wie z.B. Maserung. Solche Abweichungen gelten als unerheblich und stellen keinen Mangel dar.
9. Verschaffung des Eigentums
Die MAKK AG verpflichtet sich, dem Kunden das Eigentum am Produkt wie folgt zu verschaffen:
- Hat die MAKK AG keine Montagepflicht, geht das Eigentum auf den Kunden über, sobald er das Produkt am Sitz der MAKK AG abholt oder an den vereinbarten Ort geliefert erhält.
- Hat die MAKK AG eine Montagepflicht, geht das Eigentum auf den Kunden über, sobald die Montage beendet ist.
10. Abholung / Lieferung, Montage
Die MAKK AG schuldet Lieferung oder Montage nur, wenn dies in der Auftragsbestätigung festgehalten ist.
Ist weder Lieferung noch Montage geschuldet, holt der Kunde das Produkt am Sitz der MAKK AG ab (in Incoterms «Übergabe EXW» genannt). Für die Verpackung sorgt der Kunde.
Für Montagearbeiten können Unterakkordanten eingesetzt werden.
11. Termine
Wenn in der Auftragsbestätigung nichts anders festgehalten, sind Termine für Abholung oder Lieferung oder Montage nicht garantiert.
Der Kunde kann den Liefer- oder den Montagetermin verschieben, wenn er das der MAKK AG mindestens 3 Tage (72 Stunden) vorher anzeigt. Andernfalls behält sich die MAKK AG vor, ihre Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
Muss der Kunde den Termin um mehr als vier Wochen verschieben, behält sich die MAKK AG vor, Mehrkosten, insbesondere infolge Lagerung, Verteuerung von Transport oder Montage, zu überwälzen.
Die MAKK AG haftet in keinem Fall:
- für Verspätungen infolge höherer Gewalt wie z.B. Beschädigung von Produktionsstätten, Epidemien, Export- oder Importbeschränkungen, Unfällen,
- wenn ein Artikel nicht mehr lieferbar ist.
12. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen wie folgt auf den Kunden über:
- bei Lieferung durch die MAKK AG: sobald das Produkt abgeliefert ist, spätestens aber 30 Tage nach Anzeige, dass das Produkt geliefert werden kann;
- bei Montagepflicht: mit Lieferung an die Baustelle.
13. Aufgaben des Kunden
Schuldet die MAKK AG die Montage des Produkts, hat der Kunde den Einsatzort so vorzubereiten, dass die MAKK AG montieren kann. Alle Nebenarbeiten am Einsatzort sind ebenfalls Sache des Kunden.
b) Konsequenzen, wenn Pflichten nicht (oder nicht richtig) erfüllt werden
14. Transportschäden
Wenn die FIRMA die Lieferung übernommen hat und das Produkt beim Transport beschädigt wird, hat der Kunde die FIRMA über diesen Schaden innert vier Tagen zu informieren. Andernfalls erlischt der Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
15. Mängel
Qualitätsgarantien für Produkte werden in der Auftragsbestätigung festgehalten.
Ansonsten richten sich die Obliegenheiten und Rechte des Kunden bei Mängeln des Produkts nach Gesetz.
16. Zahlungsverzug
Hält der Kunde die Zahlungsfristen (siehe Ziff. 6) nicht ein,
- können jegliche weiteren Leistungen von einer angemessenen Vorauszahlung des Kunden oder einer angemessenen Sicherheit abhängig gemacht werden; anders lautende Zahlungspläne sind in diesem Fall nicht massgeblich;
- fallen dem Kunden versprochene Vorteile (Skonti und Rabatte auf noch nicht bezahlten Beträgen, Zahlungsaufschübe aus anderen oder derselben Bestellung) dahin;
- schuldet der Kunde Verzugszins; massgebend ist der am Zahlungsort übliche Zins für Kontokorrentkredite an Unternehmen, mindestens aber 5%.
D Sonstiges
17. Schriftform
Soweit Schriftlichkeit verlangt ist, entspricht die Kommunikation per E-Mail diesem Erfordernis, nicht aber über die Kommunikation per Messanger-Dienst oder über eine elektronische Plattform wie Teams.
18. Immaterialgüterrechte
Soweit nicht anders vereinbart,
- stehen Immaterialgüterrechte der MAKK AG wie Urheberrechte, Design, Know-how der MAKK AG ausschliesslich und uneingeschränkt zu,
- so dass der Kunde daran keine wie auch immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte hat.
Dieser Schutz erstreckt sich unabhängig vom Träger (Angaben auf Website, elektronische Daten auf USB-Sticks, physische Dokumente, Filme) und unabhängig vom Grad der Ausarbeitung (Skizze, Entwurf, fertig ausgearbeitetes Dokument) auf Pläne, Konstruktionszeichnungen, Skizzen, Abbildungen, technischen Unterlagen, Anleitungen, Produktbeschreibungen, Kostenvoranschläge.
19. Abtretungs- und Verrechnungsverbot
Forderungen des Kunden gegen die MAKK AG dürfen ohne schriftliche vorgängige Zustimmung der MAKK AG nicht abgetreten werden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen die MAKK AG mit deren Forderungen aus der Bestellung zu verrechnen.
20. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrags mit dem Kunden, einschliesslich der vorliegenden AGB, ungültig sein oder werden, ersetzen die Vertragsparteien die unwirksame Bestimmung durch eine andere Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.
Dachsen, 16.02.2025



