20.10.2016 Arbeitssicherheit

Sicherheit ist nicht verhandelbar

Durchbruchsicherheit bei Lichtkuppeln

Gemäss Art. 35 der BauAV ist das Arbeiten auf nicht durchbruchsicheren Dachflächen nur von Laufstegen aus gestattet. Ist das Anbringen von Laufstegen technisch nicht möglich oder unverhältnismässig, so sind ab einer Absturzhöhe von 3 m Auffangnetze oder Fanggerüste zu montieren.

Albert Keel

MAKK-Sicherheitsnetze für Lichtkuppeln

  • Kein Lichtverlust und grösstmögliche Transparenz
  • Höchste Sicherheit mit zertifizierter Tragkraft
  • Optisch sehr ansprechend und doch unauffällig