Durchbruchsicherheit bei Lichtkuppeln
Gemäss Art. 35 der BauAV ist das Arbeiten auf nicht durchbruchsicheren Dachflächen nur von Laufstegen aus gestattet. Ist das Anbringen von Laufstegen technisch nicht möglich oder unverhältnismässig, so sind ab einer Absturzhöhe von 3 m Auffangnetze oder Fanggerüste zu montieren.
MAKK-Sicherheitsnetze für Lichtkuppeln
- Kein Lichtverlust und grösstmögliche Transparenz
- Höchste Sicherheit mit zertifizierter Tragkraft
- Optisch sehr ansprechend und doch unauffällig